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Allgemeine Verkaufs- , Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines Allen
unseren Angeboten, Verträgen, Vereinbarungen und
Lieferungen liegen ausschliesslich nachstehende
Bedingungen zugrunde, sie gelten auch dann, wenn
wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug
nehmen, spätestens durch Auftragserteilung oder
Annahme der Lieferung als vom Besteller anerkannt.
Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit, sofern
sie nicht von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden.
2. Angebot und Preis Alle
Angebote und Preise sind freibleibend. Es gelten
die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung und
sind, falls nicht anders vereinbart, ausschliesslich
Fracht/Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten
ab Lager Oberasbach. Alle Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3. Lieferung und Lieferzeit Nur
die von uns in einer Auftragsbestätigung angegebene
Lieferzeit hat Gültigkeit. Teillieferungen sind,
nach Absprache mit dem Käufer, zulässig. Lieferungsverzögerungen
die durch uns nicht zu vertreten sind, wie Störungen
irgendwelcher Art des Betriebsablaufes oder durch
höhere Gewalt, verlängern die Lieferfrist um die
Dauer derartiger Ereignisse. Bei unvorhergesehenen
Betriebsstörungen jeder Art können wir unter Ablehnung
jeglicher Ersatzansprüche von der Lieferung zurücktreten.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit kann der Besteller
Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens
verlangen. Weitergehende Ansprüche können nur geltend
gemacht werden wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
4. Versand und Gefahrenübergang Der
Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des
Empfängers und nach unserer Wahl, sofern der Käufer
keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Eine Transportversicherung
erfolgt nur nach Vereinbarung und auf Kosten des
Käufers. Unsere Lieferverpflichtung ist mit der
Übergabe der Ware an die Versandfirma erfüllt. Die
Gefahr geht auf den Käufer über sobald dieser die
Sendung erhält. Der Käufer hat die Ware auf Schadensfreiheit
zu prüfen und im Falle eines Schadens dies unverzüglich dem
Frachtzusteller und uns mitzuteilen.
5. Zahlung Unsere
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart,
sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn die Fa.
Strongbox über den Betrag verfügen kann. Bei Verzug
sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
Bei einem höheren Verzugsschaden behalten wir uns
vor diesen geltend zu machen. Zurückbehaltungsrechte
des Käufers müssen rechtskräftig festgestellt oder
von uns anerkannt worden sein.
6. Eigentumsvorbehalt Bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen,
einschliesslich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen
und Einlösungen von Schecks und Wechseln behalten
wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor. Während
der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der
Käufer die volle Gefahr an dem Gegenstand. Der Käufer
ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb
weiter zu veräussern, sofern er sich uns gegenüber
nicht im Verzug befindet oder wir Vorbehaltseigentümer
bleiben. Der Käufer tritt uns alle Forderungen mit
allen Nebenrechten ab, die ihm aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
Bei Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung mit
nicht uns gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum
an der neuen Sache, nach dem Verhältnis des Wertes
unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert, zur Zeit
der Verarbeitung.
7. Mängel und Gewährleistung Gelieferte
Ware ist bei Empfang auf Vollständigkeit und Ausführung
hin zu prüfen. Beanstandungen sind uns innerhalb
von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich mitzuteilen.
Das Rügerecht und somit etwaige Gewährleistungsansprüche
gehen verloren sollte diese Frist nicht eingehalten
werden. Die Dauer der Gewährleistungspflicht beträgt
24 Monate. Bei berechtigter Beanstandung innerhalb
eines Jahres nach Lieferdatum steht es uns frei
Gutschrift zu erteilen, die Mängel zu beseitigen
oder Ersatz zu liefern. Nach Ablauf eines Jahres
ist der Anspruch lediglich auf Nachbesserung beschränkt.
Die Rückgängigmachung des Kaufvertrages kann in
beiden Fällen nur nach Ablauf einer angemessenen
Frist zur Nacherfüllung oder dem dreimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung des gleichen Mangels geltend gemacht
werden. Durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
treten keine neuen Garantiefristen in Kraft. Eine
Haftung für normale Abnutzung, unsachgemässe Handhabung
und unwesentliche Produktveränderungen ist ausgeschlossen. Wir haften weder für Schäden die nicht unmittelbar
am Liefergegenstand entstanden sind noch für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
8. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung Wir
können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens,
die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel-
oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte
über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Käufers bekannt werden.
9. Verwendung von Kundendaten Wir
sind berechtigt, alle Daten, welche die Geschätsbeziehungen
mit dem Käufer betreffen, gemäss des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verwenden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort
für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verbindlichkeiten
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Liefergeschäft ist Schwabach.
11. Nichtigkeit Sind
oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-
und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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