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AGB

Allgemeine Verkaufs- , Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Allen unseren Angeboten, Verträgen, Vereinbarungen und Lieferungen liegen ausschliesslich nachstehende Bedingungen zugrunde, sie gelten auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug nehmen, spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als vom Besteller anerkannt. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Preis
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung und sind, falls nicht anders vereinbart, ausschliesslich Fracht/Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Oberasbach. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3. Lieferung und Lieferzeit
Nur die von uns in einer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit hat Gültigkeit. Teillieferungen sind, nach Absprache mit dem Käufer, zulässig. Lieferungsverzögerungen die durch uns nicht zu vertreten sind, wie Störungen irgendwelcher Art des Betriebsablaufes oder durch höhere Gewalt, verlängern die Lieferfrist um die Dauer derartiger Ereignisse. Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen jeder Art können wir unter Ablehnung jeglicher Ersatzansprüche von der Lieferung zurücktreten. Im Falle leichter Fahrlässigkeit kann der Besteller Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Weitergehende Ansprüche können nur geltend gemacht werden wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Eine Transportversicherung erfolgt nur nach Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Unsere Lieferverpflichtung ist mit der Übergabe der Ware an die Versandfirma erfüllt. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald dieser die Sendung erhält. Der Käufer hat die Ware auf Schadensfreiheit zu prüfen und im Falle eines Schadens dies unverzüglich dem Frachtzusteller und uns mitzuteilen.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn die Fa. Strongbox über den Betrag verfügen kann. Bei Verzug sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Bei einem höheren Verzugsschaden behalten wir uns vor diesen geltend zu machen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers müssen rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sein.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschliesslich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an dem Gegenstand. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräussern, sofern er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Der Käufer tritt uns alle Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Bei Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung mit nicht uns gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert, zur Zeit der Verarbeitung.

7. Mängel und Gewährleistung
Gelieferte Ware ist bei Empfang auf Vollständigkeit und Ausführung hin zu prüfen. Beanstandungen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich mitzuteilen. Das Rügerecht und somit etwaige Gewährleistungsansprüche gehen verloren sollte diese Frist nicht eingehalten werden. Die Dauer der Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate. Bei berechtigter Beanstandung innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum steht es uns frei Gutschrift zu erteilen, die Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Nach Ablauf eines Jahres ist der Anspruch lediglich auf Nachbesserung beschränkt. Die Rückgängigmachung des Kaufvertrages kann in beiden Fällen nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem dreimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung des gleichen Mangels geltend gemacht werden. Durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung treten keine neuen Garantiefristen in Kraft. Eine Haftung für normale Abnutzung, unsachgemässe Handhabung und unwesentliche Produktveränderungen ist ausgeschlossen. Wir haften weder für Schäden die nicht unmittelbar am Liefergegenstand entstanden sind noch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

8. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

9. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, welche die Geschätsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäss des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Schwabach.

11. Nichtigkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.